Licht für Kenia

Hintergrund
Hilfe
Leitung
Unterstützung
Aktuell
Impressum
 


 

 

 

Unterstützung

Unser Verein ist auf finanzielle Unterstützung angewiesen. Wir selbst unterstützen den Verein und seine Arbeit finanziell sowie mit unserer Arbeit. Somit entstehen keinerlei Kosten für Verwaltung, Reisen, Geldtransfer oder ähnliches, die durch Fremdspenden bestritten werden müssten. Das bedeutet: Jeder Euro, den Sie an unseren Verein überweisen, kommt zu 100 Prozent in Kenia an. Zudem haben Sie die Möglichkeit, konkret festzulegen, für welchen Bereich Ihr Geld verwendet werden soll.

So ist es möglich, eine Patenschaft für ein Kind zu übernehmen. Für 40 Euro monatlich sind die Kosten für die Unterbringung, drei Mahlzeiten täglich und den Schulbesuch gedeckt. Wenn Sie sich nicht auf eine monatliche Spende festlegen wollen, helfen Sie uns auch sehr mit Einmal-Spenden. Sie werden beispielsweise eingesetzt, um Krankenhausbesuche und Medikamente zu finanzieren oder um neue Schulbücher oder Möbel anzuschaffen. Gerne informieren wir Sie über anstehende Anschaffungen und deren Kosten.

Aber auch über das Hilfsprojekt für die Kinder hinaus kann Ihr Geld in Kenia eine ganz große Hilfe sein! So unterstützt unser Verein einerseits die Arbeit von Pastor Shadrack Katue, der derzeit insgesamt neun Kirchengemeinden leitet, in denen schon viele Menschen zum Glauben an Jesus Christus gefunden haben. So ist es auch vorgesehen, dass der Verein, sobald die finanziellen, zweckgebundenen Mittel zur Verfügung stehen, den Bau von Kirchengebäuden unterstützt. In Kavoko fehlen beispielsweise noch rund 3000 Euro, um das dort in Eigenleistung begonnene Gebäude fertigzustellen und mit Dach und Fenstern auszustatten. Die Vereinssatzung sieht aber ausdrücklich auch eine Hilfe für alle in Not befindlichen Menschen in Kenia vor. Der jahrelange persönliche und vertrauensvolle Kontakt zu Shadrack Katue gewährleistet, dass alle Spenden ohne Einschränkung dort ankommen, wo sie gebraucht werden.

Licht für Kenia e.V. ist aufgrund der Förderung gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke von der Körperschaftssteuer befreit. Daher ist der Verein berechtigt, für Spenden Zuwendungsbescheinigungen zur Vorlage beim Finanzamt auszustellen.